Im Folgenden möchte ich die aktuellen Ereignisse rund um die europäische Krise, aus meiner Sicht erläutern und gehe dabei auf die Instrumente des Fiskalpaktes und des Europäischen Stabilitäts Mechanismus (ESM) näher ein. Außerdem wird am Ende noch kurz der Wachstumspakt angerissen. Ich habe versucht alles so verständlich wie möglich zu gestalten, wenn es jedoch Fragen oder Feedback gibt, kann sich jeder sehr gerne bei mir melden.
Wer eher der auditive Typ ist und das ganze verständlich in einem Podcast hören möchte, kann sich hier reinklicken: Karlsdialoge #011 mit Julien Schröder-Gianoncelli: Die Entmystifizerung des ESM
Fiskalpakt
Der Fiskalpakt soll als ein Vertrag im intergouvernalem Recht verabschiedet werden. Spätestens in 5 Jahren muss er allerdings in Gemeinschaftsrecht umgewandelt werden, ansonsten ist eine Kündigung möglich. So viel zum äußerem Konstrukt, aber was beinhaltet der Fiskalpakt?
Die Schuldenbremse in Deutschland (Artikel 109 und 155 Grundgesetz) erlaubt nur 0,35% konjunkturbereinigtes Defizit ab 2016, was einer Neuverschuldung von ca. 10 Mrd. € entspricht. Der Fiskalpakt hingegen lässt nur 0,5% strukturelles Defizit ab 2014 zu. Das konjunkturbereinigte oder strukturelle Defizit, spiegelt das über den Konjunkturzyklus hinweg bestehende Haushaltsdefizit des Staates wieder, und bereinigt es somit von Einmalzahlungen und konjunkturabhängigen kurzfristigen Schwankunen.
Gegenüber des Six-Packs, welcher der 2011 beschloßene Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) ist, ergibt sich durch den Fiskalpakt eine Herabsenkung der Defizitgrenze von 1% auf 0,5% auf europäischer Ebene. Es gibt somit schon heute scharfe und verbindliche, das heißt sanktionsfähige Regeln. Für Deutschland gilt durch den SWP allerdings sowieso schon das 0,5%-Ziel (wegen der guten finanziellen Lage Deutschlands) für das mittelfristige strukturelle gesamtstaatliche Defizit, wodurch es also keine Verschärfung der Defizitziele für Deutschland geben wird, weder kurz- noch mittelfristig. Insgesamt wird aber mit einem Konsolidierungsaufwand von 235 Mrd. € für die europäischen Staaten gerechnet (also ca. 2% des europäischen BIP).
Die Kontrolle und mögliche Handlungsempfehlung zur Einhaltung der 0,5%-Grenze, erfolgt durch die EU-Kommission. Es besteht zwar keine direkte Klagemöglichkeit, allerdings können die drei Länder, die die Dreier-Präsidentschaft (Parlament, Kommission und Rat) innehaben einschreiten. Strafzahlungen können, wie im SWP schon beschloßen, nur durch eine umgekehrte qualifizierte Mehrheit im Rat verhindert werden, also eine 2/3 Mehrheit gegen die Strafzahlung. Wenn diese nicht zustande kommt, kann es Einlagen von 0,2% oder Sanktionen von bis zu 0,5% des BIP des Landes geben, die in den ESM eingezahlt werden. Außerdem regelt der Fiskalpakt den durch den SWP schon bestehenden automatischen Korrekturmechanismus. Dieser wird ausgelöst, wenn es Abweichungen von mittelfristigen Zielen gibt, und löst automatisch, von der EU-Kommission vorgeschlagene Korrektiva aus. Dies kann einen kurzfristigen Eingriff in den Haushalt zur Folge haben, allerdings in einem Umfang und einer Art, die schon vorher bekannt ist.
Zum Erreichen der 0,5%-Grenze wird außerdem ein doppelter Effekt helfen. Sobald Staaten ihr Defizit verringern und somit das Anwachsen des Schuldenberges verlangsamen, werden ihre Bonitäten steigen und ihre Zinslast dadurch sinken. Das ermöglicht weitere Einsparungen, die somit nicht auf Kosten anderer Einsparungen gehen.
Neben der EU-Kommission steuert der Euro-Gipfel das Euro-Währungsgebiet. Bei diesem sind repräsentativ gewählte Vertreter des deutschen Volkes anwesend, die dem Bundestag unterliegen und, spätestens durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, zur Beteiligung des Parlaments in europäischen Angelegenheiten verpflichtet sind. Außerdem soll es Delegationen aus den Parlamenten zu begleitenden Konferenzen geben.
Der Fiskalpakt ist in Sonderfällen kündbar. Dies wird durch die allgemeinen Regeln für die einseitige Kündigung völkerrechtlicher Verträge nach dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969 geregelt. Nach Umwandlung in EU-Recht, ist eine Kündigung allerdings nur durch einen Austritt möglich. Die ist aber nicht grundlegend schlecht, da es einen Weg zu größerer Integration ist.
„Der Fiskalpakt fügt den bereits jetzt bestehenden verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bindungen der deutschen Haushaltsgesetzgeber keine wesentlichen neuen Bindungen hinzu. Insbesondere verpflichtet der Fiskalpakt Deutschland nicht zu strengeren Schuldengrenzen. Die Europäischen Verträge verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden (Art. 126 Absatz 1 AEUV). Diese den Gesamtstaat, also Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungsträger, treffende supranationale Verpflichtung, die dem Grundgesetz und den Länderverfassungen ohnehin vorgeht, wird zusätzlich bereits im Grundgesetz gespiegelt“
Maßgebend für die Bundesländer und deren Kommunen für welche sie bürgen ist, dass die bisherigen Defizitziele bestehen bleiben und der Bund eventuelle Strafzahlungen übernimmt. Außerdem haben die Länder dem Bund beachtliche Entlastungen bei Sozialausgaben abgerungen, um die Schuldenbremse und die Konsolidierungspfade einhalten zu können. So gibt es eine 500 Mio. € Einmalzahlung und 75 Mio. € jährliche Zahlungen für die Kitaversorgung, 4 Mrd. € für die Eingliederungshilfen von Behinderten und Zuschüsse für den ÖPNV. Außerdem wird es ab 2013 erste Deutschlandbonds geben, um die Kreditaufnahme und die Zinslast zu erleichtern.
(http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bundlaendereinigung100.html)
Hierdurch entsteht auch innerhalb Deutschlands eine Integration, die nötig ist, wenn man auf eine europäische Integration pocht. Der Fiskalpakt ist außerdem eine Grundlage für weitere Schritte der Integration. Ohne Fiskalpakt, könnte man sich nur schwer auf einen Altschuldentilgungsfond oder andere Arten der Schuldenvergemeinschaftung verständigen.
Noch 2012 soll eine europäische Bankenaufsicht unter der EZB angesidelt werden. Die EZB, die ja selbst als großer Investor fungierte und noch fungieren wird (Staatsanleihen, Kredite) bekommt somit mehr Daten und kann ihre Investitionen besser bewerten, aber natürlich auch die Auswahl der europäischen Banken, die unter dieser Bankenaufsicht stehen, überwachen. Die EU-Kommission wird hierfür Vorschläge vorlegen. Ob es eine europäische Einlagensicherung und einen Abwicklungsfonds für kriselnde Banken geben wird, ist zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht klar.
Kurzfristig hilft der Fiskalpakt an sich nicht viel, er schadet aber auch nicht. Langfristig ermöglicht er eine konsolidierte Basis auf der man arbeiten und aufbauen kann. Weiter, machen die Nebenbedingungen und Errungenschaften der Grünen und der SPD, sowie von Monti und Rajoy die Entscheidung insgesamt zu einer positiven Entwicklung für Europa.
ESM
Die Debatten um eine Transferunion sind undifferenziert, da es schon heute EU-Strukturfonds oder auch die EU-Agrarhilfen gibt, die Transferleistungen ausmachen. Das ist der Weg, den die EU schon immer beschreiten wollte und nun auch deutlich mehr Fahrt aufnimmt. In Zukunft wird es durch den ESM schnelle Entscheidungen in Krisenzeiten geben, da klare Regeln bzw. Vorgehensweisen definiert sind. Das langwierige Hin und Her wird es nicht mehr geben, es wird schneller zu Hilfszahlungen kommen, aber nicht weniger bedacht.
Die ESM Haftungssumme ist auf 700 Mrd. € begrenzt und eine Erhöhung dieser kann es nur geben, wenn alle 17 Mitgliedsstaaten zustimmen und somit die nationalen Parlamente befragt wurden. Genehmigtes (für Deutschland 168 Mrd. €) aber nicht abgerufenes Kapital (Deutschland zahlt 22 Mrd. € als Bareinlage ein) kann allein durch Zustimmung aller 17 Gouverneursräte erfolgen, ohne zusätzliche Zustimmung der Parlamente, da diese ja schon vorher erteilt wurde. Der Bundesfinanzminister, der als Gouverneur im ESM sitzt, bleibt somit dem Bundestag und der deutschen Öffentlichkeit über die Bandbreite seines Handelns rechenschaftspflichtig. Außerdem sind die Entscheidungen des Rats vor dem Europäischen Gerichtshof anfechtbar.
Durch den ESM wird es Zinssenkungen für Krisenländer geben, da diese einen erleichterten Zugang zu den Rettungsschirmen und Finanzmärkten bekommen. So wird der Schritt unter den Rettungsschrim erleichtert, wenn ein reformwilliges Land Hilfen braucht. Dadurch wird es für Länder, die ihre Strukturen verändern wollen, keine Erhöhungen der Zinslast und der Verschuldung geben. Reformen können durchgeführt werden, denn es bleibt Luft zum atmen, da es nicht mehr in allen Fällen ein Spardiktat der Troika geben wird. Allerding wird die EU-Kommission Haushaltsempfehlungen aussprechen können. Zur besseren Koordinierung in Europa soll sie außerdem Vorschläge zur eine Fiskalunion noch im Herbst vorlegen. Dadurch könnte es einen weiteren Schritt zur Integration der Haushälte geben.
Der bevorzugter Gläubigerstatus (Rangliste, die darüber entscheidet wer bei einer Pleite zu erst Geld bekomtm) kann individuell für jede Hilfsleistung gewählt werden. So gibt es auf die Hilfen für Spanien z.B. keine Gläubigerbevorzugung, was niedrigere Zinsen für Spanien ermöglicht, da private Investoren nicht hinten anstehen und somit dieses Risiko auf deren Zinsofrderungen aufschlagen müssen.
Banken können direkte Hilfen aus dem ESM bekommen. Hierzu ist es sinnvoll, dass gleichzeitig eine europäische Bankenaufsicht eingerichtet wird, die die Entscheidungen für etwaige Hilfleistungen mittreffen kann. Der ESM soll aber nicht nur als Bankenretter verstanden werden, sondern auch als Eränzung und Hilfe für die EU-Instrumente, wie beispielsweise die reformierten Verfahren des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, das neue Verfahren zur Vermeidung und Korrektur von makroökonomischen Ungleichgewichten oder das Europäische Semester.
Der ESM Finanzierungsgesetz (ESMFinG) regelt neben der Bereitstellung des deutschen Anteils auch die Parlamentsbeteiligung. “Dem Bundesrat [wird] es möglich sein, in Angelegenheiten des Europäischen Stabilitätsmechanismus seine Integrationsverantwortung und seine Verantwortung zur Kontrolle des Haushaltsvollzugs wahrzunehmen.” (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/096/1709670.pdf S.3 Begründung)
Eine Zustimmung des Plenums ist außerdem vorgesehen bei:
1. Der Veränderung des Stammkapitals
2. Der Veränderung des maximalen Darlehnsvolumens
3. Einer Änderung der Finanzhilfeinstrumente.
Zur Auszahlung von Finanzierungshilfen braucht es außerdem zwei Abstimmungen durch das Parlament. Eine zur Bestätigung der grundsätzlichen Bereitschaft, Hilfe für das Land zu gewährleisten. Diese kann erfolgen, nachdem folgende Fragen geklärt wurden:
1. Besteht eine Gefahr für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets?
2. Kann der Staat die Staatsverschuldung tragen (Schuldentragfähigkeitsanalyse?)
3. Wie hoch ist der tatsächliche oder potentielle Finanzierungsbedarf des Mitgliedsstaats? Eine weitere Beteiligung des Parlaments entsteht durch die nötige Bestätigung für die tatsächliche Freigabe der Hilfe, die dann durch den deutschen Vertreter in den Gouvernursrat getragen wird.
Desweiteren muss der Haushaltsausschuss in folgenden Fällen befragt werden:
1. Bei Änderungen an den Instrumenten innerhalb eines bestehendes Programms;
2. Bei Kapitalabrufen (von genehmigtem aber noch nicht einbezahlten Summen)
3. Annahme und Änderung von Durchführungsbestimmungen bei Finanzhilfeinstrumenten.
Staatsanleihenkäufe auf dem Sekundärmarkt brauchen nur die Zustimmung des Sondergremiums. Durch den Kauf von Staatsanleihen auf dem Primär- und Sekundärmarkt wird eine gute Liquidität, niedrigere Zinsen und ein einfacher Zugang der Staaten zu den Finanzmärkten ermöglicht. Auch dies wird zum Konsolidierungsaufwand des Fiskalpaktes beitragen, da neue und refinanzierte Schulden geringere Kosten verursachen werden und somit das Defizit sinken wird. Gegen dieses Verfahren haben allerdings Finnland und die Niederlande Einspruch eingelegt.
Die Grünen forderten hier aber zusätzlich: “Wir Grüne haben darüberhinaus zwei weitere Forderungen, die wir in unserem Änderungsantrag zum ESMFinG verdeutlichen. Diese sind:
1) Das Minderheitenrecht auf Unterrichtung und Anhörung im Ausschuss soll von einem Viertel der Mitglieder oder zwei Fraktionen genutzt werden können und
2) Das Plenum soll jederzeit die Möglichkeit haben, die Befugnisse des Sondergremiums mit einfacher Mehrheit an sich zu ziehen.”
Der ESM wird dauerhaftes Vertrauen und Instrument für Stabilität schaffen, da es eine Bareinlage geben wird (anders als beim EFSF, wo nur Garantien ausgesprochen wurden), welche genutzt werden kann, um zinsgünstige Kredite zu bekommen und an die Länder weiterzugeben. Außerdem wird der ESM so wie der Fiskalpakt den Weg für eine Debatte über Eurobonds bzw. Altschuldentilgungsfonds frei machen. Das sieht man nicht nur daran, dass die totale Blockade diesen Instrumenten gegenüber, nun langsam mit der Ausgesaltung dieser zwei Instrumente bröckelt.
Zusätzlich wird es ein kleines Investitionspaket geben, um Wachstumsimpulse zu setzen. Es ist nicht der ganz große Coup, aber auch nicht zu vernachlässigen. So wird durch die Europäische Investitionsbank (EIB) schätzungsweise 180-200 Mrd. € über die nächsten 3-4 Jahre losgetreten werden. Dafür werden von den Mitgleidsstaaten 10 Mrd. € mehr Kapital eingezahlt, welches über Hebel zu 60 Mrd. € frischen Krediten führen kann. Da die EIB aber nur teilfinanziert, wird der Rest durch private Investorenbeteiligung hinzugeholt.
Außerdem wird der EU-Strukturfonds umstrukturiert und die Finanzierung einiger Projekte wird in Hinblick auf andere Projekte überdacht. Zusätzlich wird es Projektanleihen geben, die private Investoren bis zu 1 Mrd. € absichern werden. Dadurch entsteht eine zusätzliche Sicherheit und es resultieren geringere Zinsen für die Investition. Fraglich bleibt, welche Projekte es allerdings gibt, die gefördert werden könnten. Da muss man den freien Markt von Grünen Ideen überzeugen bzw. selber Hand anlegen! Last but not least wird der Connecting Europe Facility mit 50 Mrd. € für Schienennetz, Breitband und Energienetze ausgestattet. Und auch die Finanztransaktionssteuer wird Geld in die Kassen des EU-Haushaltest spülen. Die 2% Konsolidierungsaufwand, die wir in der EU haben können mit diesen Hilfen gedrückt werden, denn es wird Wachstum geben, was die Schulden zwar nur im Verhältnis kleiner lassen wird, aber es wird auch zusätzliche Einnahmen geben, die eine geringere Neuverschuldung ermöglichen.
Zuletzt, es gibt die Möglichkeit die privaten Investoren einfach ins offene Messer laufen zu lassen einfach nicht. Es ist richtig, sie haben sie verspekuliert und mit den Banken zusammen teilweise höchstriskant gezockt und sollten nur ihr Risiko tragen. Aber die europäischen Regierungen haben dies zugelassen und in der jetzigen Situation dürfen wir uns es nicht erlauben, die nicht früher aufgenommene Verantwortung auf die privaten Investoren abzuwälzen, denn das würde ganz Europa in den Absturz treiben. Investoren sind halt so klug wie das schwächste Gesetz und da dieses es ermöglicht hat, eine solche Situation entstehen zu lassen, müssen wir nun die Konseuqenzen tragen, aber unbedingt schauen, dass so etwas nicht noch ein mal passieren kann.
Meiner Meinung nach, gibt es ziemlich viel Panikmache und sehr viele uninformierte Bürger, die Angst vor diesen sich so schlimm anhörenden Instrumenten wie Fiskalpakt und ESM haben. Ein Punkt der aber auf jeden Fall kritisiert werden muss, ist die geringfügige Einbeziehung des Volkes in die Thematik und Entscheidungsfindung, aber uns ist ja bekannt, dass die Regierung das nicht so drauf hat. Auf der anderen Seite leben wir auch in eine repräsentativen Demokratie und da denke ich, ist es ok, wenn in Krisenzeiten die Politik eine schnelle Lösung finden muss, vor allem, wenn wirklich so wenig Zeit für die Rettung Europas bleibt. Allerdings müssen wir darauf pochen, im nächsten Jahr als Grüne Gespräche gemeinsam zu führen und ein außerordentlich gutes Wahlprogramm zum Thema Europa vorzulegen! Eine Sonder-BDK noch in diesem Jahr halte ich da nicht für nötig (und unnötig teuer) und benatrage auch den Rückzug unserer Unterstützung des Antrages aus Nürnberg!
Allerdings gibt es für mich als Grüner, aber auch als Wirtschaftswissenschaftler, keine größeren Bedenken. Beide Instrumente werden die Krise nicht lösen können und vor weiteren großartig schützen können, aber sie sind eine gute Basis für eine weitere Entwicklung und Integration. Deswegen: nicht verzweifeln, sondern Lust an der Bewältigung des Problems finden. Was anderes bleibt uns eh nicht übrig, denn das Problem klebt an uns allen.
Quellen und weiterer Lesespaß:
Diskussion mit Gerhard Schick beim Landesausschuss in Heilbronn
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/fiskalpaktesm104.html
http://www.daniel-renkonen.de/PM/items/fragen-und-antworten-zum-fiskalpakt
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/interview-winkler100.html
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugipfel404.html
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/hintergrund-gipfelbeschluesse100.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/euro-gipfel-italien-und-spanien-siegen-im-verhandlungspoker-a-841613.html
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-investitionsbank100.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eu-wachstumspakt-von-merkel-und-hollande-ist-eine-mogelpackung-a-841040.html
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/news/speeches-statements/2011/10/20111019_speeches_1_de.htm
http://www.stern.de/wirtschaft/news/iwf-pocht-auf-konkrete-schritte-zu-europaeischer-bankenunion-1844462.html
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/096/1709670.pdf – S.3
http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/euro/FAQ_ESM_120628.pdf
http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/ifoHome/a-winfo/d5stichwort/Strukturelles_Defizit
Über den Autor:
Julien Schröder-Gianoncelli studiert “International Business” an der Karlshochschule International University.